Es ist vorstellbar, dass Afghanen, die in Europa Ungläubige abstechen, bei den Taliban Nationalhelden sind.
Wer also verurteilte Messerstecher gar Mörder nach Afghanistan abschiebt, ohne vorher geklärt zu haben, ob sie dort ihre Strafen absitzen müssen, macht sich der Strafvereitelung im Amt nach §258a STGB schuldig.
Dabei handelt es sich um ein "Officialdelikt", das die Staatsanwaltschaft bei Bekanntwerden verfolgen muss.
In welchem Rechtsstaat wir leben, wird sich bemessen nach der Menge der Staatsanwälte, die dieses Vergehen beim letzten Abschiebeflug aufgreifen, aufklären und anklagen.
Ich vermute Null Staatsanwälte und damit Null Rechtsstaat. Sie werden dazu jeden überirdischen Notstand bemühen.
Deshalb sollten wir in der Folge Politikern, die das Recht des §258a STGB straffrei beugten ein zusätzliches Handgeld von 1000 Euro zu ihren Diäten zahlen.
Recht muss Recht bleiben.
Michael F. Maresch