Es ist eine Ohrfeige für den gesunden Menschenverstand, die Kampfdrohne als Schutzwaffe zu bezeichnen. Sie ist alles andere als ein Schutz. Sie zieht das Verhängnis an. Sie kann außerhalb von erklärten Kriegen, außerhalb von Kriegsgebieten, außerhalb von laufenden Kampfhandlungen jederzeit und überall durch einen völlig anonymen und immer unerkannt bleibenden Angreifer, der vor jeder Form von Rache oder Bestrafung völlig sicher ist, total und willkürlich eingesetzt werden und Menschen ohne parlamentarische oder gerichtliche Eingriffsmöglichkeit vom Leben zum Tode befördern. Der Drohnenangriff, der an den Kampfhandlungen völlig Unbeteiligte – wie flüchtende Frauen und Kinder – treffen kann, da die Lage in einem Kriegsgebiet sich zwischen dem Knopfdruck des „Joystick-Täters“ und dem Einschlag der Drohne ständig verändert, wird bei der nicht ebenfalls mit Drohnen ausgestatteten gegnerischen Konfliktpartei zunächst die Erkenntnis der totalen Ohnmacht und dann Hass erzeugen, der sie veranlassen wird, auf Rache zu sinnen und nach der schwächsten Stelle beim Angreifer zu suchen. Diese dürfte dort zu finden sein, wo man nicht mit einem Racheakt – sprich Terrorakt – rechnet, auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland!
Deutschland geht mit der Beschaffung von Kampfdrohnen für seine Kriegführung das Risiko ein, anschließend das Opfer von Terrorakten auf eigenem Boden zu werden. Soweit hat die Verteidigungsministerin das Projekt der Beschaffung von Kampfdrohnen wohl nicht durchdacht.
Wir Deutschen sollten uns einmal Gedanken darüber machen, wie weit wir uns von dem ursprünglichen Auftrag der Bundeswehr bei ihrer Gründung bereits entfernt haben und wieweit erst von dem Gelübde, was wir beim Beitritt zur UNO abgelegt haben und das in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen verankert ist: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen, fest entschlossen, künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren, wollen zu diesem Zweck zusammenarbeiten!“ Es stellt sich die Frage, welche außenpolitischen Initiativen zurzeit vom Kabinett der Bundesregierung zur Umsetzung dieses Versprechens ausgehen. Mit dem Einsatz von Kampfdrohnen, der eine Eskalation der Kriegshandlungen zur Folge haben dürfte, kommen wir der Erfüllung dieses Versprechens jedenfalls nicht näher. Hören wir endlich auf, den Amerikanern alles nachzumachen! Nehmen wir endlich zur Kenntnis, dass der größte Waffenexporteur der Welt mit dem Begriff „Frieden“ nicht viel anfangen kann! Der Einsatz von Kampfdrohnen hat mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar!!“ nicht das Geringste zu tun!
Otfried Schrot