Recht, Rechtsstandpunkte und Rechthaberei (gedruckt)
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- von Otfried Schrot
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In einem Streit hat jeder der Streitenden, von seinem eigenen Rechtsstandpunkt aus betrachtet, Recht. Wenn sich während eines Fußballspieles zwei Spieler streiten, kann man getrost konzedieren, dass beide, von ihrem jeweiligen Rechtsstandpunkt aus betrachtet, Recht haben. Zum Glück gibt es dann einen Schiedsrichter, der von seinem übergeordneten Rechtsstandpunkt aus den Frieden zwischen den beiden Spielern wieder herstellt. Wenn sich zwei Nachbarn streiten wegen des Laubs, das vom Baum des einen in den Garten des anderen gefallen ist, gibt es Gerichte, die den Streit schlichten.
Wenn sich Russland und die USA ihre Rechtstandpunkte in der Ukraine – Frage „um die Ohren schlagen“, ist keine Autorität da, die schlichtend eingreift. Stattdessen veranstalten die Luftstreitkräfte der beiden Weltmächte „Fingerhakeln“ miteinander über den Weltmeeren.
Wenn die internationale Gemeinschaft nicht die Schaffung einer Schiedsrichterinstanz oberhalb der Ebene der ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates fordert und durchsetzt, deren letztem Wort sich die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich im Falle eines Streites unterzuordnen haben – und der sich die „Großen Fünf“ im Interesse ihres Überlebens aus eigener Einsicht unterordnen - ist der Menschheit der Dritte Weltkrieg früher oder später gewiss.
Otfried Schrot Oberstleutnant a.D.