Geschrieben am 29.3.2013
Man kann davon ausgehen, dass viele Richter in der deutschen Justiz einige schlaflose Nächte hätten, wenn sie den Vorsitz im NSU-Prozess hätten. Nicht so Manfred Götzl, bei ihm kann man davon ausgehen, dass er vor dem 17. April keine schlaflose Nacht hat. Er ist aus anderem Holz geschnitzt.
Als Vorsitzender Richter in diesem Verfahren, ist er allein zuständig und verantwortlich für die Handhabung der Öffentlichkeit in diesem Prozess.
Ob er mit diesem Orkan der Entrüstung gerechnet hat, als er die Vergaberegel der Medienplätze festlegte, weiß nur er. Er ist allerdings intelligent genug, um vorauszusehen dass bei Vergabe nach zeitlicher Priorität die ausländischen Medien sicher nicht so schnell sein würden wie die deutschen Medien und deshalb bei nur 60 Plätzen insgesamt sehr wahrscheinlich leer ausgehen würden. Ihm zu unterstellen, dass er die ausländischen Medien nicht dabei haben wollte, wäre aber sicher nicht richtig. Es ist ihm nur egal, wie man sieht.
Der Grund für seine Sturheit in dieser Frage ist mit Sicherheit, dass er auch nicht den Hauch eines Revisionsgrundes liefern möchte. Wenn man die Angst aller Strafrichter vor erfolgreichen Revisionen kennt, weiß man, dass das der Grund für seine, den juristischen Laien unverständliche Sturheit ist, die in diesem Fall leider sogar außenpolitisches Gewicht hat.
Herr Götzl hat Angst, wahrscheinlich mehr als er sich selbst in der ehrlichsten Stunde seines Lebens eingestehen würde. Leider verliert man durch Angst den klaren Blick, denn sonst könnte Herr Götzl als Spitzenjurist sehen, das eine andere Vergabe der Presseplätze und die Übertragung der Verhandlung in einen separaten Medienraum bestimmt keine Revisionsgründe wären. Das haben ihn jetzt sogar einige ehemalige Verfassungsrichter über das Fernsehen wissen lassen.