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Aufschrei und Anklage - Pflegenotstand in Heimen , SZ 15.1.14, S. 34 Verfassungsbeschwerde von RA Frey
Leserbrief
Im Falle des 'Pflegenotstands' bzw. der flächendeckenden Folter von alten, hilflosen Personen, weil man Geld sparen möchte, muss gegen die Verantwortlichen genauso gnadenlos vorgegangen werden, wie sie mit den Alten umgehen.
Auch meine Mutter wurde wegen Ihres gestörten Tag-Nacht-Rhythmus nach einem Schlaganfall in einem Münchner Caritas-Heim von dem assoziierten Psychiater mit Neuroleptika ruhig gestellt, nachdem ich den Vorschlag des Heimleiters, sie sofort in eine geschlossene Abteilung einweisen zu lassen, abgelehnt hatte. Das geschah alles, obwohl Heimleitung und Psychiater wussten, dass ich RAin bin und Bevollmächtigte meiner Mutter war. Das zeigte mir, wie absolut sicher sich diese Leute sind, dass ihnen trotz ihres rechtswidrigem und menschenverachtendem Verhalten nichts passieren kann. Deshalb habe ich eine Strafanzeige gegen den Heimleiter und den Psychiater erstattet. Das Ermittlungsverfahren läuft noch. Ich schicke jeder Person, die mit ihren Angehörigen in einer ähnlichen Situation ist, meine Strafanzeige zur Information und Motivation zu. Sie finden mich über Google - Dagmar Schön, Rechtsanwältin. Dass der Kollege Frey eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, ist sehr zu begrüßen.
Für alles ist Geld in diesem Land da, für einen Konzertsaal z. B. mehr als 800 Millionen Euro, nur für die Generation, die dieses Land nach dem Krieg aufgebaut hat und jetzt unsere Hilfe braucht, ist nicht so viel da, dass sie menschenwürdig betreut und gepflegt werden kann? Damit dürfen wir uns nicht abfinden.
Dagmar Schön, München