Fall Mollath:  Der Gesetzgeber schläft (gedruckt) - QR Code Friendly
SZ vom 16.12.2013, Seite 15, Haupttitel "Es gibt viele Mollaths", Titel "Jetzt geht es um Khaled al-Masri"
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4. Dezember 2013 07:19        
Fall Mollath Der Gesetzgeber schläft

veröffentlicht hier: sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-der-gesetzgeber-schlaeft-1.1834704?commentspage=all:1:#comments

Warum sollte man den 63 StGB verändern? Dieser Paragraph ist so praktisch um Menschen zu entsorgen, die stören. Wehren können sich diese dann nicht mehr. Herr Mollath war eine große Ausnahme und hat sich durch seinen langen Kampf um seine Freilassung auch um unseren Rechtsstaat verdient gemacht, weil dadurch zum ersten Mal die Rechtsgemeinschaft erfahren hat, was mit ihrer Justiz und den Psychiatern möglich ist. Gustl Mollath hat es glücklicherweise geschafft.
Zur Zeit müssen wir um Herrn El Masri Angst haben. Herr El Masri zeigt auffälliges Verhalten nach dem ihn unsere amerikanischen Freunde in Afghanistan ein halbes Jahr gefoltert haben. Als sie gemerkt haben, dass er doch kein Terrorist war hat man ihn freigelassen. Immerhin! El Masri war und ist Deutscher. Geholfen hat ihm, außer seinem Rechtsanwalt, in Deutschland niemand wirklich persönlich und finanziell. Er hatte früher eine Familie mit sechs Kindern. Jetzt hat er nichts mehr. Es geht ihm nicht gut. Das Landgericht Kempten lässt gerade ein psychologisches Gutachten zu seiner Schuldfähigkeit einholen - und dann? Ab in die Forensik? Was sagt die deutsche Anwaltschaft dazu?

Dagmar Schön, München




Anmerkung: Ich war bei der Verhandlung gegen Herrn El Masri am 11. Dezember vor dem Landgericht Kempten. Man hatte wohl doch nicht die Absicht gehabt, ihn in die Forensik zu entsorgen. Wäre mit diesem Tatvorwurf auch selbst für diesen amitionierten Staatsanwalt Dr. Zweng unmöglich gewesen. Für die 'Tat', für die El Masri in der ersten Instanz freigesprochen worden war, hatte der Staatsanwalt, der gegen dieses Urteil in Berufung gegangen war,  13 Monate (!) Freiheitsstrafe gefordert.
Obwohl der psychiatrische Sachverständige El Masri aufgrund seiner psychischen Verfassung wegen der Folterungen durch die Amis eingeschränkte Steuerungsfähigkeit attestierte und er somit auch  durch sein Gutachten einen Freispruch möglich gemacht hätte. Aber nein, das sah der Richter der Berufungskammer anders. Die Vorgeschichte El Masris hätte nichts mit diesem Verfahren zu tun. Weshalb er ihn zu sieben Moanten ohne Bewährung verurteilte. Warum können ist hier zu lesen:

http://swp.de/ulm/nachrichten/politik/El-Masri-muss-wieder-in-Haft;art4306,2352899

Diesen furchtbaren Jursiten fehlt nicht nur jede Empathie, sondern sie wissen offenbar auch nicht, dass die Wertentscheidungen der ersten 5 ARtikel des Grundgesetzes die Grundlage unseres Rechtssystems sind - auch die, jeder Rechtssprechung.

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Dagmar Schön Rechtsanwältin
Autor: Dagmar Schön Rechtsanwältin

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