Todesflug 4U9525 - Unser Umgang mit Katastrophen - QR Code Friendly

Semper idem – es ist doch immer dasselbe! Katastrophen und Unglücksfälle wie jetzt der Absturz des Germanwings-Airbus A 320 werden hemmungslos mißbraucht, werden medial "vermarktet" und/oder dienen Politikern als Vehikel zur Selbstdarstellung. Die Grenzen zwischen echter Trauer und Mitgefühl mit den Opfern und unverhohlener Sensationslust sind kaum mehr festzustellen. Wo endet die Informationspflicht der Medien und wo beginnt der pure Voyeurismus? Wann sollen verantwortliche Politiker zu einer Katastrophe ihren "Senf" dazugeben oder sogar persönlich vor Ort Präsenz zeigen und wann wäre es besser, sich zurückzuhalten? Lauter Fragen, die sich nicht so einfach und in cumulo beantworten lassen. Zur Erinnerung: Als am 24.April 2010 im Ingolstädter Münster ein Trauergottesdienst für die vier, knapp zehn Tage zuvor in Afghanistan ums Leben gekommenen Soldaten der Bundeswehr abgehalten wurde, hat dieser traurige Anlaß den Bürgern von Ingolstadt ein seltenes Spektakel beschert: Neben dem Bayer. Ministerpräsidenten Horst Seehofer waren u.a. auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und ihr damaliger Verteidigungsminister "Dr." K.T. von und zu Guttenberg zugegen.(Entgegen anders lautenden Behauptungen hat auch die Ingolstädter Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Eva Bulling-Schröter sehr wohlan der Trauerfeier teilgenommen, sie, die - möglicherweise als Einzige von den anwesenden Politikern - bei dieser Feier kein schlechtes Gewissen zu haben brauchte; schließlich waren sie und ihre Partei, die LINKE, von Anfang an gegen den unseligen Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan). Mich persönlich hat seinerzeit am meisten gestört, dass bereits wenige Stunden nach dieser Trauerfeier Einige von den dort versammelt gewesenen Polit-Promis schon wieder lachend und offensichtlich gut gelaunt in den Medien präsent waren. Mit deren Trauer war es wohl nicht sehr weit her. "Honi soit qui mal y pense!"

Doch zurück in die Gegenwart, zum Todesflug 4U9525 der Germanwings-Maschine: Nachdem flugzeugtechnische Mängel als Grund für diese Tragödie offenbar ausscheiden, steht jetzt der Co-Pilot im Focus der Ursachenermittlung, genauer gesagt, dessen (medizinische) Fliegertauglichkeit. Anders als eine Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (vulgo: Führerschein), ist eine Pilotenlizenz - egal, ob es sich dabei um eine Private-Pilot-Licence (PPL) oder um eine Commercial-Pilot-Licence (CPL) handelt, zeitlich nur begrenzt gültig. Nach Ablauf der jeweiligen Frist (in der Regel 12 bzw. 24 Monate, je nach Art- "Validity" - der Linzenz), muß zur Verlängerung der entsprechenden Erlaubnis bei der zuständigen Behörde ein neues (Flight)"Medical", ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis von einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle vorgelegt werden; das Zeugnis eines "Wald- und Wiesenarztes", selbst wenn er sich Facharzt für irgend etwas nennen darf, genügt hier also nicht. Das ist auch gut so. Geregelt ist das Ganze im Paragraphen 21 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) und den ergänzenden Bestimmungen. Am Fliegerarzt führt jedenfalls kein Weg vorbei und jeder Pilot, ob er nun privat oder beruflich fliegt, hat einen gewissen Bammel vor der fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung. Von einem Moment auf den anderen kann sein "Traum vom Fliegen" zerplatzen wie eine Seifenblase. Das ist schon schlimm genug für jemanden, der die Fliegerei "nur" als Sport, als Hobby, betreibt; für einen Berufspiloten aber bedeutet es eine persönliche Katastrophe! Aber dies ist lediglich der Versuch einer Erklärung für das Verhalten des Co-Piloten von Flug 4U9525 der Germanwings, Fest scheint jedenfalls zu stehen, dass sein Verhalten krankheitsbedingt war und dass diese Krankheit - wenn überhaupt - nicht in ihrer Tragweite erkannt worden ist. Wir aber sollten aus Respekt vor den Opfern dieser Tragödie - zu denen letztendlich auch der Co-Pilot als Verursacher gehört - deren Angehörige und Hinterbliebenen einfach in Ruhe lassen!

Dr. Werner J. Leitmeier

Ingolstadt

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