Die Liste der Corona bedingten Bußgeldkataloge und Auflagen gleichen eigentlich einem Wunschtraum der Politiker. Es ist anzunehmen, dass unter vorgegebener Ernsthaftigkeit der Gedanke von Alibihandlungen im Vordergrund steht. Durch die Auflagen und Bußgelder wähnt man sich in Sicherheit, so dass bei einem echten Fall den Herrschaften niemand an das Bein pinkeln kann.
Bis zu 250 Euro kostet es in Bayern künftig, wenn eine Corona-Gästeliste bewusst falsch ausgefüllt wird. Nicht nur Gäste werden für den schlechten Scherz aber zur Kasse gebeten, auch Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter sind verpflichtet, die Namenslisten sorgfältig zu führen, andernfalls droht ihnen ein Bußgeld von 1000 Euro, jedoch wird ein Mindestbetrag von 50 Euro bei bewusst falscher Eintragung fällig.
Die Veranstalter müssen keine Ausweiskontrollen machen, es geht um Plausibilitätskontrollen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München. Wie soll der Veranstalter denn feststellen, dass die Eintragungen richtig sind? Vor allen Dingen wer nimmt dem Gast mit falschem Namen dann das Bußgeld ab? Also muss entweder die Polizei geholt werden, oder gleich eine Art "Hilfs-Sheriffs" am Eingang postiert werden.
Unsere Polizei wurde ohnehin auf Kostendruck an Personalstärke eingeschmolzen. Wie soll das Problem real gelöst werden, liebe Politiker?
Alois Sepp