In München tritt ab Mittwoch, den 11. Januar das Alkoholverbot von 22 bis 6 Uhr in Kraft. Die teilte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Montag mit. Somit stellt der Verzehr und das Mitbringen von Alkohol im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgelände eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Polizei soll dort kontrollieren, heißt es. Bei wiederholten Verstößen und Störungen sollen laut KVR von der Polizei Aufenthaltsverbote erlassen werden. Sie richten sich auch gegen Personen, "die durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Passanten, Anwohner oder Geschäftsleute belästigen und beeinträchtigen".
Einerseits ist eine gesetzliche Regelung längst überfällig, geht aber vermutlich an der Lösung vorbei. Die Lösung hätte sehr viel früher einsetzen müssen, und zwar bereits in der Kinderstube. Gesetzliche Regelungen wie auch schulische Maßnahmen können mangelhafte und fehlende Erziehung nie ersetzen. Wir dürfen darüber hinaus überzeugt sein, dass dann die alkoholischen Störenfriede mit der "Sauferei" nicht erst bis 22 Uhr warten, sondern vorher schon total vollbelämmert dort erscheinen. Wenn der Alkohol bereits im Bauch drin mitgeführt wird, ist die "Ordnungswidrigkeit" nicht mehr gegeben, die Kontrolle nur noch Zeitverschwendung der Polizei!
Alois Sepp
Einerseits ist eine gesetzliche Regelung längst überfällig, geht aber vermutlich an der Lösung vorbei. Die Lösung hätte sehr viel früher einsetzen müssen, und zwar bereits in der Kinderstube. Gesetzliche Regelungen wie auch schulische Maßnahmen können mangelhafte und fehlende Erziehung nie ersetzen. Wir dürfen darüber hinaus überzeugt sein, dass dann die alkoholischen Störenfriede mit der "Sauferei" nicht erst bis 22 Uhr warten, sondern vorher schon total vollbelämmert dort erscheinen. Wenn der Alkohol bereits im Bauch drin mitgeführt wird, ist die "Ordnungswidrigkeit" nicht mehr gegeben, die Kontrolle nur noch Zeitverschwendung der Polizei!
Alois Sepp