Die Mietpreisbremse regelt, dass Mieten für Bestandswohnungen, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden, bei Wiedervermietung auch in angesagten Wohnvierteln und Großstädten höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“. Diese Gebiete legen die Länder fest.
Mit der Mietpreisbremse wird dafür gesorgt, dass künftig insbesondere in begehrten Wohnlagen bislang feststellbare Mietpreissprünge von 20, 30 oder mehr Prozent verhindert werden. Das Gesetz ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten!» Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. « So hieß es wenigstens 2015 bei der Einführung dieses ominösen Gesetzes. Diese Behauptung ist alleine schon ein Bundeswitz für sich.
Leider stellte sich heraus, dass die so genannte "Mietpreisbremse" keinerlei Wirkung zeigt. Die Mieter verzichten auf die Geltendmachung ihres Rechtes, weil sie um die Wohnung Angst haben müssen. "Sie können ja ausziehen, wenn es Ihnen nicht passt, ist die lapidare Antwort vieler Vermieter". Was soll also wieder enmal ein solches Verwaltungs- und Gesetzesmonster, das unsere Politgrößen der GroKo als Scheingefecht eingeführt haben? Es zeigt wieder einmal, dass die schier unerschöpfliche Gesetzeswut unserer Politiker in Berlin, nichts sind als Schall und Rauch. Nur unnütze Kosten, Verwaltungs- und Kostenaufwand zu Lasten der Bürger. Die Mietpreisbremse stellt somit den "Bundeswitz" ersten Ranges dar!
Alois Sepp
Mit der Mietpreisbremse wird dafür gesorgt, dass künftig insbesondere in begehrten Wohnlagen bislang feststellbare Mietpreissprünge von 20, 30 oder mehr Prozent verhindert werden. Das Gesetz ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten!» Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. « So hieß es wenigstens 2015 bei der Einführung dieses ominösen Gesetzes. Diese Behauptung ist alleine schon ein Bundeswitz für sich.
Leider stellte sich heraus, dass die so genannte "Mietpreisbremse" keinerlei Wirkung zeigt. Die Mieter verzichten auf die Geltendmachung ihres Rechtes, weil sie um die Wohnung Angst haben müssen. "Sie können ja ausziehen, wenn es Ihnen nicht passt, ist die lapidare Antwort vieler Vermieter". Was soll also wieder enmal ein solches Verwaltungs- und Gesetzesmonster, das unsere Politgrößen der GroKo als Scheingefecht eingeführt haben? Es zeigt wieder einmal, dass die schier unerschöpfliche Gesetzeswut unserer Politiker in Berlin, nichts sind als Schall und Rauch. Nur unnütze Kosten, Verwaltungs- und Kostenaufwand zu Lasten der Bürger. Die Mietpreisbremse stellt somit den "Bundeswitz" ersten Ranges dar!
Alois Sepp