Auch Gutachter sind fehlbar! 2
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- von Handwerksmeister Alois Sepp {mehr als 1000 Briefe}
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---So der Auszug aus der Münchner Abendzeitung vom 27.5.16.
Hier wird wieder einmal mehr als klar, dass auch bei Gutachtern gewaltige Fehleinschätzungen möglich sind. Dumm nur, dass sich die Gerichte selbst häufig eines Gutachters bedienen müssen, es aber auch dadurch zu Fehleinschätzungen einmal zu Lasten und auch zu Gunsten eines Betroffenen/Angeklagten kommen kann.
Doch wie kann man solche Irrtümer vermeiden? Vermutlich nie, weil wir Menschen nun mal fehlerhafte Einschätzungen treffen können. Ich möchte jetzt nicht in der Haut der beiden Gutachter stecken. Normalerweise müssten die für ihr weiteres Leben von dieser Fehleinschätzung gezeichnet sein. Wie ist es hier mit der Haftung? Trifft die betreffenden Gutachter das Gesetz auch? Diese Frage muss man stellen dürfen! Jeden Handwerker und Dienstleister trifft das Gesetz mit voller Wucht, wenn diesem ein gravierender Fehler unterläuft, erst recht, wenn dabei ein Menschenleben zu beklagen ist.
Alois Sepp