Laut Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts sind die "E-Zigaretten" keine Arzneimittel. Es darf also weiterhin ohne Rezept und ohne Apothekengang gequalmt werden. Wollte sich hier die Pharmalobby oder die Apothekerzunft wieder ein zusätzliches Standbein verschaffen, wo man nichts Großartiges dafür tun muss, nebenbei aber wieder leicht verdientes Geld einstreichen hätte können?
Was ist dann mit alkoholischen Getränken, was ist mit Zigaretten und Zigarren? Sollte dies jetzt scheibchenweise alles zu Arzneimitteln erklärt werden? Mit der einfachen Begründung: "Rauchen und/oder Trinken" ist eine Sucht, die man nur mit Hilfe des Arztes bekämpfen darf! Der Schuss vom Bundesarzneimittelinstitut gegen die E-Zigarette ist offensichtlich nach hinten losgegangen. Mal schauen, wer jetzt als erstes Schadenersatzforderungen wegen ausgebliebenem Umsatz machen wird, ähnlich der Atom-Lobby.
Alois Sepp
Gesundheits-Lobby spinnt schon gewaltig!
- Details
- Geschrieben von: Handwerksmeister Alois Sepp
- Zugriffe: 2053