Eine Klage von zwei Frauen, die ihren Ehemann und Vater zu Hause pflegten, scheiterte laut Karlsruher Gerichtsurteil. Die Differenz zwischen beiden Leistungen verstoße nicht gegen die Grundrechte der Betroffenen, war die Aussage des Gerichts. Die Klägerinnen hatten damals 665 Euro Pflegegeld für die Pflegestufe III erhalten, während das Entgelt für Pflegesachleistungen bei bis zu 1432 Euro lag. Karlsruhe sieht in dieser Differenz jedoch weder einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz noch gegen den Schutz von Ehe und Familie.

Zur Begründung hieß es, das Pflegegeld sei kein "Entgelt", sondern nur eine "materielle Anerkennung" für familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege, die eigentlich unentgeltlich erbracht wird. Der Gesetzgeber darf insoweit davon ausgehen, dass die Entscheidung zur familiären Pflege nicht abhängig ist von der Höhe der Vergütung, die eine professionelle Pflegekraft für diese Leistung erhält. Zudem rechtfertige es die gesetzlich gebotene gegenseitige Beistandspflicht unter Familienangehörigen, dass das Pflegegeld niedriger ausfalle als der Wert der Pflegesachleistungen.

Laut Urteil können sich überdies Pflegebedürftige frei entscheiden, ob sie sich durch Angehörige oder professionelle Pflegehilfen betreuen lassen wollen.

---- soweit etwa der Bericht laut heutiger Internetmeldung

Die Richter vergessen aber folgende Tatsachen:
 
Tatsache ist, dass die so genannte "Professionelle Pflege" aufgrund der allgemeinen Pflegemissstände häufig schlechter ausfällt als die Pflege durch Angehörige, nahe Verwandte oder sonstige Helfer. Setzt man die mitunter schlechte Leistung ins Verhältnis zur Abrechnungshöhe, wird das Missverhältnis gewaltig. Es wird häufig von den "Professionellen" mehr abgerechnet als geleistet!
 
Tatsache ist auch, dass häufig die Angehörigen, meist die Familienangehörigen ihren bezahlten Job aufgeben und dadurch ohnehin finanziellen Verlust hinnehmen müssen. Dem finanziellen Verlust gegenüber ist die "materielle Anerkennung" häufig nicht nur ein "Verlustgeschäft", sondern massive "Existenzbedrohung"!
 
Tatsache ist auch, dass die finanzielle Mehrberechnung gegenüber der Minderleistung in den Heimen, eher als Betrug bezeichnet werden muss. Da viele Angehörige mit Rücksicht auf Repressalien der Pflegebereiche auf jegliche Ahndung verzichten und den Missstand hinnehmen, liegt auf der Hand.
 
Tatsache ist, dass sich die Pflegebedürftigen häufig aus finanziellen Gründen nicht freiwillig für eine professionelle Pflegehilfe entscheiden können. Die wenigsten der Pflegebedürftigen haben so ausgeprägte Pensionen wie z.B. Richter oder höhere Beamte. Selbst die noch selbst aufzubringenden Beträge, die nicht von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen werden, sind häufig eben so hoch wie der Pflegbetrag selbst. Dies können sich in den wenigsten Fällen die durchschnittlichen Rentner/Pflegebedürftigen leisten. Unser derzeitiges Pflegesystem kann man demnach nur als "Pflegedebakel" bezeichnen!

Alois Sepp


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