Neue Bevormundung durch die Europa-Politik für die deutschen Haushalte: Nach der Glühbirne will Brüssel nun leistungsstarke Staubsauger verbieten, um den Energieverbrauch zu senken. Die schon seit Wochen verabschiedete Verordnung der EU-Kommission hat nun die Aufmerksamkeit der deutschen Medien erregt.
Von September 2014 an dürfen in der EU nur noch Staubsauger verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Motorleistung haben. Von 2017 an dürfen es sogar nur noch maximal 900 Watt sein. Ferner sollen die Geräte ähnlich anderen Elektrogeräten ein Etikett mit Buchstaben-Klassifizierung haben, wobei ein A auf grünem Grund mit geringem und G auf rotem Grund hohen Strombedarf bezeichnen soll. Man kann auch der Brüsseler Kommission den Titel geben: "Entmündigungsmaschine Europa´s!"
Wobei man der Realität halber sagen kann, dass zu früheren Zeiten auch bei ungünstigeren Bodenbeschaffenheiten die Hand- oder später Bodenstaubsauger weniger wie 900 Watt Stromaufnahme hatten. Die damaligen Stromkreise in den Elektroverteilungen waren meistens nur mit 6 A Haushaltsicherungen ausgestattet. Als dann die Bügeleisen mit ein paar Lampen und einem Staubsauger zeitgleich in Betrieb waren, flog jedesmal die Sicherung. Hinzu kommt, dass die modernen Staubsauger ohnehin elektronisch regelbare Motorleistung haben. Im Normalfall läuft auch aus Laufgeräuschgründen kaum ein Staubsauger auf Volllast, also mit höchster Leistung. Was soll also der künstliche und überbürokratisierte Schwachsinn aus Brüssel? Ist nur Wichtigmacherei und Vorspiegelung von Wichtigkeit der überbezahlten Beamten in Brüssel!
In den heutigen Elektroverteilungen sind ohnehin meistens 16 Amp. Stromkreis-Automaten eingebaut, die Vorsicherungen im Regelfall sogar mit 35 Ampére, da spielt die Leistung des Staubsaugers in Bezug Einschaltstrom keine wesentliche Rolle mehr. Trotzdem, die stete Bevormundung der Brüsseler-Spitzen wird langsam mehr als dramatisch.
Alois Sepp