Liest man heute einen Beitrag in der Tagespresse, so wird wieder mehr als überdeutlich, dass unsere Versicherungen ihre Kunden auch nur schamlos abzocken und ausnehmen. Da wird unter fadenscheinigsten Vorwänden dargestellt, dass man bei vorzeitiger Vertragskündigung mindestens 50, ggf. auch mehr oder gar zu 100 Prozent der geleisteten Beiträge einbehält und nicht auszahlt. Bedenkt man, dass die Versicherungsverträge nicht zum bloßen Spaß sondern aus finanzieller Not heraus gekündigt oder ruhend gestellt werden, so kann man dieses Verhalten der Versicherungsgesellschaften nur als schamlose Abzocke oder Notlagenausnutzung zu Lasten ihrer Kunden bezeichnen.
Bei beitragsfrei gestellten, also ruhenden Verträgen, macht der Versicherer zunächst die Auflage, dass man den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist wieder aufleben lassen kann. Ist der Versicherungskunde nach Ablauf dieser Frist finanziell wieder in der Lage, die Versicherung weiterzuzahlen, wird dies vom Versicherer abgelehnt. Somit wird der Versicherungsnehmer indirekt dazu gezwungen den Vertrag zu lösen. Nimmt der Versicherungsnehmer dann die Möglichkeit wahr, den Vertrag mittels des Rückkaufswertes aufzulösen, verliert der Kunde ggf. alles (je nach eingezahlter Summe), oder mindestens 50 Prozent.
Mit den anderen 50 Prozent bedienen sich die Versicherungen, mitsamt ihres Verwaltungsapparates selbst. Versicherungsnehmer werdet wach, lest vorher das, was auf der Vorderseite der Versicherungs-Police nicht steht, nämlich die Abstandssummen, wenns während der Laufzeit finanziell zu eng wird!

Alois Sepp

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